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Bestattungsmöglichkeiten – individuell und vielfältig
Sarg- oder Urnenbeisetzung?
Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, ob Ihr Angehöriger in einem Sarg beigesetzt werden soll oder ob er verbrannt werden soll, um dann die Asche in einer Urne zu bestatten. Diese Entscheidung ändert zunächst einmal nichts an dem vorher Gesagten. Es wird in der Regel in beiden Fällen eine Trauerfeier mit Sarg geben, die meistens innerhalb von 5 – 10 Tagen stattfindet. Im Verbrennungsfall findet später dann noch eine Urnenbeisetzung im kleinen Kreis statt, bei der der Pastor auf Wunsch auch zugegen ist. Es gibt auch die Möglichkeit, die Trauerfeier erst sehr viel später, nach der Verbrennung stattfinden zu lassen.
Beide Bestattungsformen widersprechen nicht dem christlichen Glauben. Seelsorgerlich wird eher zur Sargbestattung zu raten sein, weil der Kontakt mit dem Verstorbenen über die Trauerfeier hinaus direkter ist: Man folgt dem Sarg nach der Trauerfeier bis zum Grab; man sieht, wie der Sarg mit dem Angehörigen in die Erde gelegt wird; der Pastor übergibt den Toten symbolisch in Gottes Hand; man begräbt symbolisch selbst durch den Erdwurf am offenen Grab. All das kann Ihnen in der Zeit der Trauer und des Abschiednehmens eine Hilfe sein. Viele Menschen erleben die Zeit bis zur Trauerfeier als eine besondere Zeit: Vieles Unwichtiges bleibt liegen, bestimmte Dinge werden nicht angefasst in diesen Tagen – erst nach der Trauerfeier, erst nach diesem Abschied versucht man, wieder ins „normale“ Leben zu kommen. Bei diesem Übergang der allerersten Trauerzeit kann die Erdbestattung eine Hilfe, ein Geländer sein.
Um Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen nach einer würdevollen Ruhestätte gerecht zu werden, bieten wir Ihnen auf unserem Friedhof unterschiedliche Arten von Grabstätten an. Von der repräsentativen Familiengrabstätte bis zum pflegeleichten Urnengrab können Sie aus einem breiten Angebot unterschiedlicher Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten auswählen.
Durch die Wahl einer Grabstätte binden Sie sich für einen langen Zeitraum an diesen Ort, weshalb die Entscheidung bezüglich Art und Lage der Grabstätte gut überlegt sein sollte.
Wir bieten für Sarg- und Urnenbeisetzungen jeweils mehrere Grabarten an, die sich hinsichtlich der Ortswahl, der individuellen Grabgestaltung, des Pflegeaufwandes und der möglichen Nutzungsdauer voneinander unterscheiden. Die vorgeschriebene Ruhezeit nach einer Sargbestattung beträgt stets 20 Jahre, nach einer Urnenbeisetzung 20 Jahre.
Ob Sie vor der konkreten Situation stehen, sich für
eine Grabstätte entscheiden zu müsse, oder für sich und
Ihre Angehörigen langfristig vorsorgen wollen: Ein persönliches
Gespräch kann und soll durch die hier erhältlichen Informationen
nicht ersetzt werden. Für ein Beratungsgespräch vor Ort stehen
Ihnen die Mitarbeiter in der Verwaltung gerne zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich deshalb
bitte direkt an uns, Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Rubrik „Kontakt“.