Sarggrabstätten

Der Friedhof Bergstedt hat sein Angebot an Grabstätten auf die verschiedenen Ansprüche der Menschen ausgerichtet. Die Wahlgrabstätten, bzw. Familiengrabstätten, sind seit 1864 prägend für Bergstedt und seine Umgebung.

Die Beisetzung in einem Sarg ist die traditionelle Form der Bestattung in Mitteleuropa. Heute unterscheidet man grundlegend zwei Formen von Sarggrabstätten:
Bei Sargwahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht jederzeit verlängerbar, weshalb diese Grabstätten auf lange Zeit erhalten bleiben können. Die Auswahl einer solchen Grabstätte kann nach Ihren Vorstellungen und Wünschen erfolgen.

Im Gegensatz hierzu wird bei Reihengrabstätten das Grabfeld nach Ablauf der Ruhezeit aufgehoben, eine Möglichkeit zum weiteren Erhalt der Grabstätte besteht nicht. Die Vergabe dieser Gräber erfolgt der Reihe nach.
Die Ruhezeit beträgt nach allen Sargbestattungen 20 Jahre.

Wahlgräber


Wahlgrabstätte
Bei Wahlgrabstätten haben Sie generell die Möglichkeit, sich unter den zur Verfügung stehenden Begräbnisplätzen diejenige Grabstätte auszusuchen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Die Überlassung einer Wahlgrabstätte kann in nahezu jeder Größe erfolgen. Die Abmessung der Grabstätte bestimmt dabei in der Regel die Anzahl der möglichen Sargbestattungen, die innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeit vorgenommen werden können. Eine Wahlgrabstätte kann also aus mehreren Grabstellen bestehen. Zusätzlich zu einem beigesetzten Sarg können je Grabstelle bis zu vier Urnen bestattet werden. Es ist auch möglich, auf einer Sargwahlgrabstätte nur Urnen beizusetzen. Der Erwerber der Grabstätte verfügt über das so genannte Nutzungsrecht und kann entscheiden, wer beigesetzt werden soll. Er legt unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien die Gestaltung der Grabstätte fest, ist aber auch für deren Unterhaltung verantwortlich. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden, so dass die Grabstätte auf lange Zeit bestehen bleiben kann. Wahlgrabstätten sind die am meisten verbreitete Grabart und in großer Anzahl vorhanden.

Wahlgrabstätte in Rasenlage


Wahlgrabstätte in Rasenlage
Um dem Wunsch vieler Angehöriger nach einer pflegeleichten Grabstätte zu entsprechen, bieten wir die Möglichkeit der Sargbestattung in Rasenlage an. Eine Grabstätte kann in beliebiger Breite erworben werden und ist nach Ablauf der Ruhezeit verlängerbar. Der Rasenschnitt ist in den Kosten für die Grabstätte enthalten, so dass während der Nutzungszeit keine weiteren Pflegekosten anfallen. Bei Erwerb der Grabstätte besteht die Wahlmöglichkeiten zwischen einem Grab, welches sich ganz in Rasenlage befindet oder einer Grabstätte, bei der sich am oberen Ende ein kleines Pflanzbeet befindet.

Namenlose Grabstätte

Für diejenige Personen, die eine namenlose Bestattung wünschen, sich aber nicht einäschern lassen wollen, wird auf dem Friedhof die Möglichkeit der pflegefreien Erdbestattung angeboten.

Friedhof Bergstedt | Volksdorfer Damm 261 | 22395 Hamburg | Tel: 040 604 91 05 | Fax: 040 604 49 419 | E-Mail: Info@Friedhof-Bergstedt.de
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